FAQ

Ob Elektro-, Gas- oder Dieselgabelstapler – wollen Sie das Transportmittel gewerblich nutzen, müssen Sie in jedem Fall einen Staplerschein machen. Dieser Führerschein unterscheidet sich maßgeblich von der Fahrerlaubnis für einen Pkw. Genau genommen handelt es sich nämlich nicht um eine Fahrerlaubnis, sondern um einen Fahrausweis, der von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, um Unfallverhütung zu betreiben (s. Vorschrift 68 bzw. BG-Grundsatz 308-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung).

Merke: Jeder, der im Rahmen seines beruflichen Umfelds einen Gabelstapler bedienen möchte, muss eine Schulung samt abschließender Prüfung ablegen.

Ein Staplerschein kann Ihnen in vielen Branchen Vorteile für Ihre Karriere bieten. Er zeigt, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um Gabelstapler sicher und effektiv zu bedienen. Ein Staplerschein kann zudem die Einstellungschancen in bestimmten Berufen erhöhen und Ihnen höhere Entlohnungsmöglichkeiten eröffnen.

- mindestens 18 Jahre
- über die notwendige persönliche Eignung (körperlich, geistig, charakterlich) verfügen
- Bevor Sie einen Gabelstapler bedienen dürfen, müssen Sie vor Ort eine Unterweisung erhalten (betriebliche Ausbildung) – auch, wenn Sie einen Staplerschein haben!
- einen Fahrauftrag erhalten:
Ein Fahrauftrag ist die Beauftragung durch das Unternehmen eines Staplerfahrers sich mit seinem Fahrzeug an einem bestimmten Ort bewegen zu dürfen um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu können.

Die Grundausbildung, also die Schulung zum Erlangen des Staplerscheins, beinhaltet einen Theorie- und einen Praxisteil, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Laut Vorschrift dauert die Schulung mindestens 2 Tage. Der DGUV Grundsatz 308-001 gilt als Orientierung für eine qualifizierte Ausbildung von Fahrern für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand.

Ja, Sie erhalten ein Zertifikat und den von der BG anerkannten Fahrausweis.

Theorie Online-Kurs:

Der Preis pro Schulung (E-Learning + praktische Ausbildung) beträgt bei StaplerscheinNRW einmalig 150,-€ zuzüglich ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Komplettpreis 179,- €

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Theoretische Schulung vor Ort:

Wünschen Sie eine Präsenz-Schulung, wäre diese ab 10 Teilnehmern bei Ihnen im Unternehmen möglich.

In dem Fall kostet die Ausbildung (Theorie in Präsenz + praktische Ausbildung) insgesamt 170,-€ zuzüglich ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Komplettpreis 202,- €

Der Gabelstaplerschein in Verbindung mit einer schriftlichen Beauftragung im aktuell eingesetzten Unternehmen und der jährlich wiederkehrenden Unterweisung ist unbegrenzt gültig.

Genau ein Jahr. Die nächste Unterweisung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
Wir bieten auch jährliche Unterweisungen an, sprechen Sie uns an.

Ja, es gibt keinen Grund es nicht zu tun.
Das einzige was Mann und Frau in diesem Beruf unterscheidet: Schwangerschaft.
Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat ist es verboten, Arbeit auf einem Beförderungsmittel auszuüben.

Eine generelle Anerkennung von Staplerfahrerausweisen aus dem Ausland, wie zum Beispiel im Straßenverkehr üblich, ist nicht möglich.

Sie müssen ausreichend ausgebildet sein und eine Prüfung abgelegt haben.

Das Niveau dieser Ausbildung ist in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (DGUV Grundsatz 308-001) festgelegt.

Wollen Sie den Gabelstapler privat, d.h. auf Ihrem eigenen Grundstück verwenden, benötigen Sie keinen Schein. Es empfiehlt sich aber dennoch, eine Schulung zu besuchen, die Ihnen die Grundlagen zum Führen eines Gabelstaplers vermittelt.

Nein, der Fahrausweis ist nur in dem Land gültig, in dem er absolviert wurde.

Diese beiden Fahrerlaubnisse stehen in keinerlei Zusammenhang zueinander.

Sie dürfen einen Stapler also auch dann bedienen, wenn Sie keinen Führerschein haben, vorausgesetzt, Sie verfügen über einen Staplerschein.

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, ein Passfoto und dem Wetter angepasste Kleidung mit.

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